Auto Köhler ist wieder Hauptsponsor

Übergabe der Teamfahrzeuge

Ausgezeichnet als Top Service Partner

26.04.2023

StadtStrand in Mainburg, ein Sommermärchen.

 
Vom 6. bis 10. Juni wird im Herzen der Hallertau gefeiert, getanzt und gegessen – auf rund 500 Tonnen Sand.

Wie auch in den vergangenen Jahren ist Auto Köhler, gemeinsam mit Volkswagen, wieder Hauptsponsor des StadtStrands2023.

Mit Sand zwischen den Zehen, chilligen Sound im Ohr, klirrenden Eiswürfeln im Glas und dazu passendem Essen, kommt das Urlaubsfeeling in die Hopfenstadt.
Das Orga-Team wird, wie bereits in den Vorjahren, vom Auto Köhler mobil gehalten – diesmal jedoch mit einer reinen Elektroflotte, dem VW ID.3 sowie einem ID.Buzz Cargo.
Das Bild zeigt Klaus Köhler bei der Übergabe der Teamfahrzeuge an die beiden Chef-Organisatoren des StadtStrands, Markus Stanglmair und Christoph Schlemmer.

(Bild von links nach rechts: Markus Stanglmair, Klaus Köhler und Christoph Schlemmer)

 




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* Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen bzw. im Internet unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

1 Ehemaliger Neupreis (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung (Neupreis).

2 Hierbei handelt es sich um ein Finanzierungs-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.

3 Hierbei handelt es sich um ein Leasing-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.